Überholabstand

Seit 2022 fährt in Preetz ein dreirädriges Lastenrad mit einem OpenBikeSensor, einem Überholabstandmesser, der halbautomtisch mittels Ultraschall den Abstand zu überholenden Autos misst und speichert. Im Sommer 2023 sind weitere Sensoren hinzugekommen, die „an“ zweirädrigen Fahrrädern den Überholabstand messen.

In der folgenden Karte sind die aktuellen Daten aus 2023 dargestellt. Darunter befindet sich eine Karte mit den Daten aus dem Sommer 2022 sowie Ausertungen aller Daten bis August 2023.

Aktuelle Karte zum Überholabstand

Auf der OBS-Internetseite des ADFC Lübeck können die tagesaktuellen Daten angeschaut werden (Herzlichen Dank an den ADFC Lübeck).


Karte mit älteren Daten zum Überholabstand (Sommer 2022)

Die Karte zeigt die nicht in der oben gezeigten Online-Karte enthaltenen im Sommer 2022 aufgezeichneten Überholvorgänge.

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Auswertungen zum Überholabstand (Sommer 2022 und Sommer 2023)

Nachfolgend sind die im Sommer 2022 und im Sommer 2023 (bis August) aufgezeichneten Überholabstände in Form von Häufigkeitsverteilungen nach Abstandsklassen dargestellt.

Insgesamt handelt es sich um 180 Überholvorgänge, von denen 22,2 % mit über 2 m Abstand und 62,2 % mit über 1,50 m Abstand stattgefunden haben. 37,8 % der überholenden Autofahrerinnen haben den gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 m unterschritten, 77,8 % den gesetzlichen Mindestabstand von 2 m zu Kindern (im Lastenrad saßen meist ein bis zwei Kinder). Im ersten Moment hört sich das gar nicht so schlecht an, schließlich haben die meisten Fahrzeugführer*innen zumindest einen Abstand von 1,50 m eingehalten. Schaut man sich die Daten aber genauer an, so ändert sich das Bild. Wie schon in der Karte erkennbar gibt es einige Straßenabschnitte, in denen der Mindestüberholabstand häufiger unterschritten wird.

Problembereich Nördliche Kührener Straße

Es ist hinlänglich bekannt, dass es in der nördlichen Kührener Straße regelmäßig eng wird. Die ohnehin schmale Straße wird durch parkende Autos weiter eingeengt. Die Daten zeigen eindrucksvoll, warum Radfahrer*innen hier im Regelfall eigentlich gar nicht überholt werden dürfen.


Hier hielten nur 28 % der Autofahrer*innen den gesetzlichen Mindestüberholabstand ein (20 aufgezeichnete Überholvorgänge). Ein Überholen mit über 2 m Abstand ist im Bereich gar nicht möglich.

Problembereich „Am Alten Friedhof“

Auch der Abschnitt der Straße „Hinter dem Kirchhof“ im Bereich des Friedhofs ist stadtweit bekannt für seine Enge. Auch hier wird der festgeschriebene Überholabstand überwiegend nicht eingehalten.

Nur 30 % der Autofahrer*innen hielten sich hier an den Mindestüberholabstand, 70 % überholten zu knapp (10 registrierte Überholvorgange).

Problembereich „Wakendorfer Straße“

Eigentlich ist die Wakendorfer Straße breit genug, damit Autofahrer*innen einen ausreichenden Überholabstand zu Radfahrer*innen halten. Doch nur 50 % der Autofahrer*innen halten sich daran. Im südlichen Abschnitt befindet sich ein Fahrradschutzstreifen. Offenbar begreifen viele Autofahrer*innen die Markierung falsch und missdeuten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m bis 2,00 m (bei Kindern) nicht eingehalten werden muss.

Bei 11 von 22 aufgezeichneten Überholvorgängen wurde der gesetzliche Mindestüberholabstand in der Wakendorfer Straße nicht eingehalten.